
Die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt GKV, ist eine der Säulen des Sozialversicherungs-Systems in Deutschland. Die Krankenversicherung zählt insgesamt rund 70 Millionen Versicherte und zunächst einmal ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland vom Gesetz her auch in dieser GKV pflichtversichert. Die Krankenversicherung hat die vornehmliche Aufgabe, die Kosten für Behandlungen zu übernehmen, die am Versicherten aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls durchgeführt werden müssen.
Dabei sind sowohl ambulante Behandlungen beim Hausarzt, bei Fachärzten, auch beim Zahnarzt, mit eingeschlossen, sowie zudem stationäre Behandlungen in einer Klinik oder in einem Krankenhaus. Ferner übernimmt die GKV teilweise oder vollständig für Arzneimittel oder sonstige Hilfsmittel, die aus Krankheitsgründen benötigt werden. Die GKV funktioniert dabei nach dem Solidarprinzip, was bedeutet, dass alle Versicherten einen Beitrag in die jeweils gewählte gesetzliche Krankenkasse einzahlen und von diesen Beiträgen die Kosten für erwähnte Behandlungen im Krankheitsfall der Versicherten bezahlt werden.
Nicht jeder ist dazu verpflichtet, sich in der GKV zu versichern

Nicht pflichtversichert in der GKV sind Selbstständige, Freiberufler, Studenten und Beamte, sowie zudem Arbeitnehmer mit einem recht hohen Einkommen.
Übersteigt dieses Einkommen drei Jahre in Folge die Summe von derzeit 50.850 Euro im Jahr, dann ist die so genannte Versicherungspflichtgrenze erreicht und der Arbeitnehmer kann frei zwischen GKV und PKV wählen. Eine ebenfalls wichtige Größe im Zusammenhang mit der GKV ist die Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist mit einem Einkommen von derzeit 45.000 Euro jährlich gleich zu setzen und oberhalb dieses Einkommens muss für den die Grenze überschreitenden Einkommensteil kein Beitrag mehr für die GKV gezahlt werden.
Der Beitragssatz für die GKV ist seit 2009 bei allen gesetzlichen Krankenkassen als Träger der GKV gleich hoch und liegt für Pflichtversicherte bei 14,90 Prozent. Von dem Prozentsatz muss der Arbeitnehmer 0,9 Prozent alleine tragen und die restlichen 14 Prozent werden zwischen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber je zur Hälfte gezahlt.
Wonach richtet sich die Höhe des Beitrages in der gesetzlichen Krankenversicherung?

Wichtig ist im Rahmen der GKV zu erwähnen, auf welcher Basis der Beitrag generell berechnet wird. Denn der Beitrag gründet sich nicht wie bei der PKV auf Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand des Versicherten, sondern ausschließlich mit dem genannten Beitragssatz auf dem Einkommen als einzige Berechnungsbasis.
Somit ist die GKV auch in dieser Hinsicht sehr solidarisch, weil nämlich zum Beispiel chronisch Kranke keinen höheren Beitrag als gesunde zahlen müssen. Zudem beinhaltet die GKV eine Möglichkeit der Familienversicherung, in deren Rahmen Kinder und Ehepartner mit geringem oder keinem Einkommen ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden können.
Europäische Krankenversicherungskarte
