Neben den verschiedenen Krankenzusatzversicherungen im Bereich der privaten Krankenversicherung als eine Ergänzung der GKV-Leistungen, welche bestimmte Behandlungskosten erstatten, demnach also Sachleistungen erbringen, gibt es ferner noch zwei andere Zusatzversicherungen, die Geldleistungen erbringen. Dazu zählen zum einen die Krankentagegeldversicherung und zum anderen die Krankenhaustagegeld-Versicherung, die trotz ähnlichem Namen nicht verwechselt werden sollten. Die Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlt einen bestimmten Tagessatz, welcher bei Vertragsabschluss zwischen dem Versicherer und dem Kunden vereinbart wird immer dann, wenn der Versicherte sich in stationärer Behandlung befindet. Das bedeutet konkret, dass bei einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder auch in einer Klinik mit mindestens einer Übernachtung die Versicherung pro Tag des Aufenthaltes einen Betrag X an den Versicherten auszahlt.
Eine Einschränkung gibt es bezüglich der Leistungspflicht im Rahmen einer jeden Krankenhaustagegeld-Versicherung allerdings: Und zwar wird das Krankenhaustagegeld nur dann gezahlt, wenn der Versicherte sich aus medizinischen notwendigen Gründen im Krankenhaus befindet. Die Zahlung des Krankenhaustagegeldes, zum Beispiel wegen Schönheitsoperationen, schließen demnach fast alle Versicherer aus. Die Vereinbarung eines Krankenhaustagegeldes kann zum einen als einer Art „Entschädigung“ für den meistens unangenehmen Aufenthalt in einem Krankenhaus angesehen werden, zum anderen kann das Krankenhaustagegeld aber auch ein Einkommensersatz sein. Das ist bei den Selbstständigen der Fall, die aufgrund der Krankenhausaufenthaltes und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit einen direkten Verdienstausfall haben. Üblich sind Tagessätze zwischen 10 und 60 Euro, auf deren Basis sich dann auch die Höhe des Beitrages stützt.
Ebenfalls entscheidend dafür, welche Versicherungsprämie der Versicherte zur Krankenhaustagegeld-Versicherung zahlen muss, ist das Eintrittsalter, sowie Geschlecht und der Gesundheitszustand. Da Frauen eine höhere Lebenserwartung als Männer haben, was für die Versicherer ein höheres (längeres) Risiko der Leistungspflicht beinhaltet, sind die Beiträge für Männer grundsätzlich etwas geringer als für Frauen. Je älter man ist, desto höher wird natürlich auch der Beitrag, weil das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes steigt. Vor dem Abschluss des Vertrags muss man ferner einige Gesundheitsfragen beantworten, die eine Feststellung der Risiken seitens des Versicherers ermöglichen sollen. Etwaige bestehende gesundheitliche Beeinträchtigungen führen zu einem höheren Beitrag oder auch dazu, dass eine Leistung ausgeschlossen wird. Leidet man beispielsweise unter chronischen Magenbeschwerden, dann schließen die Versicherer im Rahmen der Krankenhaustagegeld-Versicherung meistens die Zahlung des vereinbarten Krankenhaustagegeldes aus, wenn man sich aufgrund einer Magenerkrankung in stationärer Behandlung befindet. Leidet man hingegen beispielsweise unter einer Pollenallergie, führt dieses zwar in der Regel nicht zu einem Leistungsausschluss, sondern zu einem erhöhten Beitrag.