Im Bereich der privaten Krankenversicherung werden nicht nur Krankenvollversicherungen angeboten, sondern auch spezielle Zusatzversicherungen, die vor allem auch für gesetzlich Krankenversicherte eine sinnvolle Ergänzung zur eigenen Krankenversicherung darstellen können.
Eine dieser Krankenzusatzversicherung ist unter anderem die Krankentagegeld-Versicherung. Es handelt sich hier um eine von zwei Krankenzusatzversicherungen, bei welcher die vereinbarte Leistung ausschließlich in der Zahlung einer Geldsumme besteht. Es werden also keine Behandlungen bezahlt oder sonstige Kosten erstattet, wie es bei vielen anderen Zusatzversicherungen der Fall ist. Der Kern der Krankentagegeld-Versicherung ist, dass der Versicherte eine vereinbarte Geldleistung unter der Voraussetzung erhält, dass er arbeitsunfähig ist, was natürlich durch einen Arzt bescheinigt werden muss. Ab welchem Tag einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit und in welcher Höhe des Krankentagegeld gezahlt wird, ist bei Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und der Krankenversicherung zu vereinbaren.
Krankentagegeld Vergleich
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Bei der Wahl von Höhe und Zeitpunkt der ersten Zahlung des Krankentagegeldes spielt vor allem die berufliche Situation des Versicherten eine große Rolle. So macht die Zahlung von zusätzlichem Krankentagegeld für Arbeitnehmer zum Beispiel in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit nur wenig Sinn, weil in diesem Zeitraum das Gehalt zu 100 Prozent vom Arbeitgeber weiter gezahlt wird. Erst wenn die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 43. Krankheitstag die Zahlung des Krankengeldes übernimmt lohnt sich eventuell der Abschluss einer Krankentagegeld-Versicherung, denn das Krankengeld der GKV beträgt dann nur noch 60 Prozent des bisherigen Nettolohnes.
Krankentagegeldversicherung für Selbständige
Bei Selbstständigen stellt sich die Situation hingegen völlig anders dar. Hier ist es oftmals durchaus sinnvoll, dass das Krankentagesgeld sofort am ersten Tag der Erkrankung gezahlt wird, denn viele Selbstständige haben bereits ab einem Tag Berufsunfähigkeit einen effektiven Verdienstausfall. Somit sollten Selbstständige wenn möglich mit dem Anbieter vereinbaren, dass das Krankentagegeld sofort gezahlt wird.
Höhe des Krankentagegeldes
Bezüglich der Höhe des Krankentagegeldes, nach der sich bei der Krankentagegeld-Versicherung auch der Beitrag richtet, sollte sich der Versicherte bei der bevorstehenden Vereinbarung am vorhandenen Einkommen orientieren. Verdient ein Selbstständiger zum Beispiel durchschnittlich (netto) 2.000 Euro im Monat, dann sollte bei der Krankentagegeld-Versicherung ein Tagessatz von rund 60-70 Euro vereinbart werden, um den Verdienstausfall vollständig abdecken zu können. Grundsätzlich kann die Nutzung einer Krankentagegeld-Versicherung übrigens auch losgelöst von einem etwaigen Verdienstausfall abgeschlossen werden. Das bedeutet, wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und daher die ersten sechs Wochen ohnehin seinen vollen Lohn bekommt, würde er zusätzlich eine Leistung aus der Krankentagegeld-Versicherung heraus bekommen, wenn eine Zahlung ab dem ersten oder auch dem 14. oder 21. Tag vereinbart ist. Volle Gehaltszahlung und Leistungen aus der Krankentagegeld-Versicherung schließen sich also keineswegs aus.