
Bei den meisten Verbrauchern, die sich entweder aufgrund der Art ihrer beruflichen Tätigkeit (Selbstständige, Beamte, Freiberufler) oder aufgrund ihres Einkommen (Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze) für eine private Krankenversicherung entscheiden können, spielt neben den Leistungen vor allem auch die Höhe des Beitrages eine Rolle, ob man sich für die eine oder andere Variante von Krankenversicherung entscheidet.
Ein ganz entscheidender Faktor ist dabei zum einen die Wahl des Tarifs bei der privaten KV, nach dem sich die Leistungen richten, und zum anderen auch die Tatsache, wie viele Personen versichert werden sollen, da es bei der GKV die günstige Möglichkeit der Familienversicherung gibt. Insofern kann man sich bei der Entscheidung für oder gegen die eine oder andere Krankenversicherungs-Variante an einigen Rechenbeispielen orientieren, die hier eine Hilfe bieten können. Vergleicht man zum Beispiel die zu zahlenden Beiträge für eine private und eine gesetzliche Krankenversicherung auf der Basis einer durchschnittlichen dreiköpfigen Familie, so könnten sich folgende Werte ergeben.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vs. Private Krankenversicherung (PKV): Rechenbeispiel

Ausgegangen wird von einem Ehepaar mit einem minderjährigen Kind, wobei der eine Ehepartner in Vollzeit als Angestellter arbeitet und ein Bruttoeinkommen von 55.000 Euro im Jahr erzielt (also die Versicherungspflichtgrenze überschreitet) und der andere Ehepartner einen Nebenjob neben der Tätigkeit als Hausfrau/Hausmann ausübt, durch den monatlich 200 Euro an Einnahmen erzielt werden. Die Versicherung in der GKV basiert bezüglich der Beitragshöhe stets auf dem Einkommen.
Im Beispielfall liegt das Einkommen nicht nur über der Versicherungspflichtgrenze, sondern auch über der Beitragsbemessungsgrenze von aktuell (2018) 53.100 Euro. Der Beitragssatz von 14,9 Prozent wird demnach nicht auf der Basis von 55.000 Euro, sondern auf der Basis von 53.100 Euro berechnet. Somit ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil (7,9 Prozent) von insgesamt monatlich 349,57 Euro. Der Ehepartner muss aufgrund seines geringen Einkommens von unter 400 Euro monatlich im Zuge der Familienversicherung keinen eigenen Beitrag zur KV zahlen, ebenso wenig das minderjährige Kind, sodass sich für die drei Familienmitglieder ein Gesamtbeitrag von monatlich 349,57 Euro ergibt.

Keine Familienversicherung in der gesetzlichen KV
Bei der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung, sodass hier für jedes Familienmitglied auch ein separater Beitrag zu zahlen ist. Geht man nun davon aus, dass alle drei Versicherten bisher keine Vorerkrankungen haben, die zu einem Beitragsaufschlag führen würden, so könnte dieser Gesamtbeitrag von knapp 300 Euro in der GKV auch bei der Versicherung in einer PKV zu erreichen sein, aber nur dann, wenn man einen extrem günstigen Anbieter finden würde. Denn durchschnittlich zahlt ein Erwachsener bei der privaten Krankenvollversicherung in Deutschland monatlich rund 200 Euro, bei Kindern liegt der Monatsbeitrag um 60 Euro. Für die Beispielfamilie würde sich somit mein Monatsbeitrag von rund 460 Euro ergeben. Möchte man an den günstigen Beitrag der gesetzlichen KV heran kommen, so müsste man sicherlich auf einige Leistungen verzichten, welche die PKV aber gerade ausmachen. Letztendlich würde man sich wahrscheinlich sogar für den Basistarif entscheiden müssen, der kaum mehr Leistungen als die GKV anbieten kann.