Es gibt heutzutage nahezu kein Risiko, gegen das man sich oder seine Familie in finanzieller Hinsicht nicht absichern könnte. Das größte finanzielle Risiko ist im Privatbereich sicherlich der Wegfall des Einkommens. Es gibt diverse Gründe, warum das bisherige Einkommen wegfallen könnte, und der „schlimmste“ Grund ist dabei sicherlich der Tod des Hauptverdieners. Der Tod als solcher kann selbstverständlich nicht abgesichert werden, aber zumindest gibt es mit der Lebensversicherung die Möglichkeit, die Hinterbliebenen im Todesfall finanziell abzusichern. Bei der Lebensversicherung gibt es zwei Hauptvarianten, und zwar die Kapital- und die Risikolebensversicherung. Während die Kapitallebensversicherung nicht nur Absicherungs-, sondern zugleich auch einen Spar- und Vorsorgecharakter hat, geht es bei der Risikolebensversicherung ausschließlich um die finanzielle Absicherung im Todesfall. Der Kern der Versicherungsleistung einer jeden Risikolebensversicherung ist die Zahlung der Versicherungssumme, falls der Versicherte während der Versicherungsdauer versterben sollte.
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Der Versicherungsnehmer muss sich beim Abschluss der Risikolebensversicherung für zwei wesentliche Vertragsinhalte entscheiden. Zum einen ist das die Höhe der Versicherungssumme, die dann später im Versicherungsfall ausgezahlt werden würde. Zum anderen muss sich der Versicherte auch entscheiden, wer die Versicherungssumme erhalten soll. Diese Person wird dann im Vertrag als Begünstigter genannt. Meistens sind der Ehepartner oder auch ein Kind diese begünstigte Person, an welche die Versicherungssumme gezahlt wird. Wer sich nicht sicher ist, welche Versicherungssumme sinnvoll ist, kann sich dabei an Vorgaben und Durchschnittswerten orientieren. Im Allgemeinen empfehlen sowohl Versicherer als auch sonstige Experten, dass die Versicherungssumme etwa das dreifache Nettoeinkommen ausmachen sollte, welches der Versicherte in einem Jahr erzielt. Oftmals werden Risikolebensversicherungen daher über eine Summe von 100.000 Euro abgeschlossen.
Wichtig zu wissen ist bezüglich der Risikolebensversicherung, dass die Leistung natürlich nur innerhalb der Vertragslaufzeit erbracht wird. Endet diese beispielsweise mit dem 65. Lebensjahr des Versicherten und verstirbt dieser mit 68 Jahren, erfolgt demzufolge keine Auszahlung mehr. Zudem zahlen die Versicherer die Versicherungssumme zunächst nur dann problemlos aus, falls der Versicherte eines natürlichen Todes gestorben ist. Bei Selbstmord erfolgt quasi nie eine Zahlung und bei Mord wird meistens erst das Ermittlungsergebnis abgewartet. Die Beitragshöhe wird bei der Risikolebensversicherung vor allem an der Versicherungssumme festgemacht, aber auch das Eintrittsalter des Versicherten spielt eine Rolle. Ferner kann es bei chronischen Krankheiten dazu kommen, dass ein Risikoaufschlag gezahlt werden muss, da das Todesfallrisiko durch bestimmte Krankheiten natürlich erhöht wird.