Die Zahnzusatzversicherung wird von den meisten Bürgern in Deutschland als die wichtigste Krankenzusatzversicherung angesehen. Während der Abschluss dieser Zusatzversicherung für ohnehin privat krankenversicherte Personen weniger sinnvoll ist, da die dort enthaltenen Leistungen meistens auch im Rahmen der privaten Krankenvollversicherung bereits integriert sind, können gesetzlich Versicherte von den Leistungen dieser Zusatzversicherung profitieren.
Für gesetzlich Krankenversicherte wird der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung sogar auch von Kritikern von Zusatzversicherungen ohne Einschränkung empfohlen. Der Hauptgrund dafür ist, dass die GKV gerade im Bereich von Zahnersatz und Zahnbehandlungen die Leistungen immer weiter kürzt. Derzeit werden zum Beispiel beim Zahnersatz seitens der GKV nur noch zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten erstattet. Genau diese Lücke kann mit dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung geschlossen werden. Allerdings muss man in dieser Sparte genau vergleichen, denn die verschiedenen Angebote in diesem Versicherungsbereich weisen häufig auch unterschiedliche Konditionen auf.
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Aufgaben der Zahnzusatzversicherung
Der Zahnzusatzversicherung kommen zwei Hauptaufgaben zu, welche durch vereinbarte Leistungen wahrgenommen werden können. Zum einen soll diese Krankenzusatzversicherung bei Zahnersatz die Kosten übernehmen, welche die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt und somit ansonsten im Grunde dem Versicherten als Eigenanteil in Rechnung gestellt würden. Die meisten Zahnzusatzversicherungen decken jedoch maximal die Differenz zwischen den Gesamtkosten für den Zahnersatz und dem maximalen Erstattungsanteil der GKV ab, also maximal 35 Prozent. Pflegt der gesetzlich Krankenversicherte also sein Bonusheft nicht und bekommt nur 50 Prozent der Kosten von der GKV erstattet, muss er trotz Vorhandensein einer Zahnzusatzversicherung eine Eigenanteil von mindestens 15 Prozent tragen. Andere Anbieter erstatten auch nur 80 oder 90 Prozent der Gesamtkosten inklusive dem Anteil der GKV.
Zum anderen übernimmt die Zahnzusatzversicherung aber auch Kosten im Bereich Material, welches für Zahnbehandlungen verwendet wird. Während die GKV nur das „preisgünstigste“ Material bezahlt, wie zum Beispiel eine Metallkrone, übernehmen die meisten Zahnzusatzversicherungen auch optisch ansprechendere, aber etwas teurere Materialien, wie in diesem Fall zum Beispiel Keramikkronen. Zum weiteren Leistungsspektrum einer Zahnzusatzversicherung kann ferner gehören, dass Vorsorgeuntersuchungen und Prophylaxe, wie zum Beispiel eine professionelle Zahnreinigung, ebenfalls bezahlt werden.
Zahnzusatzversicherung: Höhe des Beitrages
Die zu zahlende Versicherungsprämie orientiert sich bei der Zahnzusatzversicherung vor allem nach dem Eintrittsalter des Versicherten, dem Geschlecht und selbstverständlich nach dem Tarif (Art und Anzahl der Leistungen). Im Durchschnitt beträgt der Beitrag rund vier Euro für ein Kind unter zehn Jahren pro Monat und Erwachsene zahlen zwischen 10 und 20 Euro monatlich für die Zahnversicherung.